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Als Sachverständigenbüro stellen unsere Experten Gutachten für Kraftfahrzeuge aller Art aus. Wir sehen uns den Schadensfall genau an und geben eine objektive und neutrale Bewertung des Schadens ab.
Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeuge. Im Vergleich zu von Versicherungen engagierten Gutachtern stehen wir in keinem Abhängigkeitsverhältnis. Daher machen wir Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers im vollen Umfang geltend.
Für die Kosten des Gutachtens muss, wie auch für die Prozesskosten in einem Schadensersatzfall, die unterlegene Seite aufkommen. Das ist fast immer der Unfallverursacher. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten.
Natürlich stellen wir nicht nur für PKWs Gutachten aus, auch andere Kraftfahrzeuge können Sie von uns beurteilen lassen. Zum Beispiel, LKWs, Motorräder, Quads, Busse, Zugmaschinen und viele mehr. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kommen Sie einfach auf uns zu.
Ein unabhängiges Gutachten ist für Sie immer von Vorteil. Von der Versicherung engagierte Sachverständige stehen häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis und sind auf die Aufträge des Versicherungsunternehmens angewiesen. Häufig sind deren Gutachten eher vorteilhaft für die Versicherung, aber nicht für Sie.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Grundsätzlich ist der Geschädigte immer gut beraten, wenn er auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Außerdem interessiert die gegnerische Versicherung dein Schaden nicht. Da die Versicherung den Schaden des Geschädigten bezahlen muss.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges.